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    Bescheinigungen

    Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (AU) und Attest

    Wenn Sie krank sind, müssen Sie sich ausreichend auskurieren. Nur so kann Ihr Körper wieder vollständig genesen. Sie sind nicht in der Lage, Ihre Arbeit wie gewohnt zu erledigen. Konzentration, Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit können eingeschränkt sein.

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    Wenn Sie krank sind, müssen Sie sich ausreichend auskurieren. Nur so kann Ihr Körper wieder vollständig genesen. Sie sind nicht in der Lage, Ihre Arbeit wie gewohnt zu erledigen. Konzentration, Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit können eingeschränkt sein. Bei ansteckenden Krankheiten wie Erkältung oder Grippe besteht die Gefahr, dass sich Ihre Kollegen anstecken. Indem Sie zu Hause bleiben, schützen Sie also nicht nur Ihre eigene Gesundheit, sondern auch Ihre Kolleginnen und Kollegen.

    Als Arbeitnehmer brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung als Nachweis für Ihren krankheitsbedingten Arbeitsausfall. Diese Bescheinigung heißt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Man nennt sie oft auch "gelber Schein", Attest oder Krankschreibung.

    Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zeigt Ihrem Chef und Arbeitgeber, dass Sie wirklich krank sind. Ein Arzt bestätigt, dass Sie in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht arbeiten können. Dieser Nachweis ist wichtig. Er sorgt dafür, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen weiter Lohn zahlt.

    Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann in zwei Fällen ausgestellt werden: - Als Erstbescheinigung: Sie sind  erstmals an dieser Krankheit innerhalb der letzten sechs Monate erkrankt. - Als Folgebescheinigung: Ihre Krankheit dauert über den ursprünglich angegebenen Zeitraum hinaus an.

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    Was Sie jetzt tun können

    Wenn Sie eine AU brauchen, vereinbaren Sie einfach einen Termin in einer unserer avi Praxen und sprechen Sie mit unserem Ärzteteam.

    SO ERHALTEN SIE IHRE AU

    Ablauf der Krankschreibung

    Wir stellen Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schnell und unkompliziert aus.

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      Ärztliches Gespräch

      Sie schildern uns Ihre Beschwerden und wir entscheiden über die Krankschreibung.

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      AU erhalten

      Sie erhalten Ihre AU digital über die avi-App oder als Ausdruck. Die elektronische AU geht direkt an Ihre Krankenkasse.

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    WAS SIE BRAUCHEN

    Vorbereitung & Übergabe

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      Für die Identifikation und Abrechnung benötigen wir Ihre Versichertenkarte.

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      Überlegen Sie sich vorab, welche Bescheinigung Sie genau benötigen und wofür.

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      Die Bescheinigung erhalten Sie digital über die avi-App oder als Papier-Ausdruck.

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    FAQ

    Häufige Fragen: Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (AU) und Attest

    Sind Sie länger als drei Kalendertage krank, brauchen Sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine Krankschreibung. Ihr Arbeitgeber darf sie auch schon ab dem ersten Tag verlangen. Krankmelden müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber in jedem Fall sofort.

    Ja, wenn sich Ihre Beschwerden ohne körperliche Untersuchung beurteilen lassen. Ob eine Krankschreibung medizinisch angemessen ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Gespräch. Möglich sind bis zu drei Kalendertage, oder bis zu sieben, wenn Sie in den letzten drei Quartalen schon zu einem Termin vor Ort in einer avi Praxis in Ihrer Stadt waren. Braucht es eine Untersuchung, buchen Sie einen Termin in einer avi Praxis.

    Nein. Bei gesetzlich Versicherten übermitteln wir die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse (eAU), Ihr Arbeitgeber ruft sie dort ab. Privat Versicherte erhalten eine Bescheinigung, die sie selbst weitergeben.

    Nur ausnahmsweise und nach ärztlicher Prüfung, in der Regel höchstens für drei Tage. Lassen Sie sich deshalb möglichst am ersten Krankheitstag ärztlich beurteilen.

    Die Krankschreibung (AU) ist für gesetzlich Versicherte eine Kassenleistung. Andere Bescheinigungen, etwa für die Schule, den Sportverein oder eine Reiserücktrittsversicherung, zahlt die Krankenkasse nicht. Sie werden privat nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Fragen Sie in der Praxis nach den Kosten.