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    Drei Frauen unterschiedlichen Alters, eine davon schwanger

    Frauengesundheit im Fokus: Die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen

    Pap-Abstrich, HPV-Test, Mammographie, Check-up und Darmkrebs-Früherkennung: Welche Untersuchung ab welchem Alter fällig ist, wie oft die Krankenkasse zahlt und was sich zuletzt geändert hat.

    Kurz gesagt

    Gesetzlich versicherte Frauen haben je nach Alter Anspruch auf mehrere kostenlose Vorsorgeuntersuchungen: ab 20 die jährliche Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, ab 30 die Tastuntersuchung der Brust, ab 35 den Check-up und das Hautkrebs-Screening, ab 50 die Darmkrebs-Früherkennung und von 50 bis 75 das Mammographie-Screening [1]. Junge Frauen bis 25 können sich jährlich auf Chlamydien testen lassen [1]. Alle Angebote sind freiwillig; Beschwerden können Sie unabhängig davon jederzeit ärztlich abklären lassen [9].

    Viele Erkrankungen verursachen anfangs keine Beschwerden. Früherkennungsuntersuchungen sollen Veränderungen finden, bevor sie Symptome machen, und bei manchen Krebsarten schon Vorstufen. Welche Untersuchung sinnvoll ist, hängt vor allem vom Alter ab, teilweise auch von persönlichen Risikofaktoren. Dieser Überblick zeigt, was die gesetzliche Krankenversicherung Frauen anbietet, in welchen Abständen, und was sich in den letzten Jahren geändert hat.

    Welche Vorsorgeuntersuchungen zahlt die Krankenkasse Frauen?

    Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für Frauen eine Reihe regelmäßiger Früherkennungsuntersuchungen, deren Alter und Abstände der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegt [1]. Die Tabelle fasst Alter, Intervall und Kostenübernahme zusammen.

    Hand im Einmalhandschuh hält zwei Blutröhrchen
    Vorsorge für Frauen im Überblick
    Untersuchungab AlterIntervallKasse zahlt?
    Chlamydien-Screening (Urintest)ab dem ersten Geschlechtsverkehr bis 25jährlichJa [1]
    Gebärmutterhalskrebs: gynäkologische Untersuchung mit Pap-Abstrich20–34jährlichJa [1][2]
    Gebärmutterhalskrebs: Ko-Test (HPV-Test + Pap-Abstrich)ab 35, ohne obere Altersgrenzealle 3 Jahre; gynäkologische Untersuchung weiterhin jährlichJa [1][2]
    Tastuntersuchung der Brust und Achselhöhlenab 30jährlichJa [1][3]
    Gesundheits-Check-up18–34 einmalig, ab 35ab 35 alle 3 JahreJa [1][10]
    Hepatitis-B- und -C-Test (im Check-up)ab 35einmaligJa [1][10]
    Hautkrebs-Screeningab 35alle 2 JahreJa [1][8]
    Darmkrebs-Früherkennungab 50Stuhltest alle 2 Jahre oder 2 Darmspiegelungen im Abstand von 10 JahrenJa [6][7]
    Mammographie-Screening50–75 (45–49 voraussichtlich ab 1. August 2027)alle 2 JahreJa, für 45–49 erst ab Inkrafttreten [4][5]
    Lungenkrebs-Früherkennung (Niedrigdosis-CT)50–75, nur langjährige aktive oder ehemalige RaucherinnenjährlichJa [1][13]
    Bis zu diesem Alter können Frauen seit dem 1. Juli 2024 am Mammographie-Screening teilnehmen (vorher 69) [4]
    75
    Bis zu diesem Alter können Frauen seit dem 1. Juli 2024 am Mammographie-Screening teilnehmen (vorher 69) [4]
    Seit 1. April 2025 haben auch Frauen ab diesem Alter Anspruch auf die Früherkennungs-Darmspiegelung (vorher 55) [7]
    50
    Seit 1. April 2025 haben auch Frauen ab diesem Alter Anspruch auf die Früherkennungs-Darmspiegelung (vorher 55) [7]
    Neue untere Altersgrenze im Mammographie-Screening, vom G-BA am 15.10.2026 beschlossen, Inkrafttreten voraussichtlich 1. August 2027 [5]
    45
    Neue untere Altersgrenze im Mammographie-Screening, vom G-BA am 15.10.2026 beschlossen, Inkrafttreten voraussichtlich 1. August 2027 [5]

    Die Regeln werden regelmäßig überprüft. Der G-BA berät derzeit zum Beispiel darüber, ob das Hautkrebs-Screening künftig risikobasiert oder in anderen Abständen angeboten wird und ob sich der Check-up stärker auf Herz-Kreislauf-Risiken konzentrieren soll; Ergebnisse soll es bis Ende 2027 geben [9]. Bis dahin gelten die Intervalle aus der Tabelle unverändert.

    Wie läuft die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ab?

    Die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs richtet sich nach dem Alter: Von 20 bis 34 Jahren wird jährlich ein Pap-Abstrich untersucht, ab 35 alle drei Jahre ein kombinierter Test aus HPV-Test und Pap-Abstrich [2]. Unabhängig davon haben alle Frauen ab 20 Anspruch auf eine jährliche gynäkologische Untersuchung, bei der die Ärztin oder der Arzt die inneren und äußeren Geschlechtsorgane untersucht und den Unterbauch abtastet [2]. Eine obere Altersgrenze gibt es nicht [2].

    Gesetzlich versicherte Frauen zwischen 20 und 65 Jahren erhalten alle fünf Jahre ein Informationsschreiben ihrer Krankenkasse zu diesem Programm. Es ist keine Terminvereinbarung, und die Teilnahme bleibt freiwillig [2].

    Was bedeutet ein auffälliges Ergebnis?

    Ein auffälliger Befund bedeutet nicht automatisch Krebs; viele Zellveränderungen bilden sich von selbst zurück [2]. Je nach Kombination der Ergebnisse geht es unterschiedlich weiter [2]:

    • HPV-Test und Pap-Abstrich unauffällig: nächste Untersuchung nach drei Jahren.
    • HPV-Test positiv, Pap-Abstrich unauffällig: meist Kontrolle nach zwölf Monaten, weil ein einzelner positiver Test nicht zeigt, ob die Infektion von selbst ausheilt.
    • Auffällige Zellen: Das weitere Vorgehen hängt vom Ausmaß der Veränderung ab; häufig folgt eine Kolposkopie (Untersuchung des Gebärmutterhalses mit einer Lupe).

    HPV-Impfung und Chlamydien-Test

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die HPV-Impfung für alle Kinder von 9 bis 14 Jahren; versäumte Impfungen sollen bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden [12]. Auch geimpfte Frauen sollten weiter zur Früherkennung gehen, denn die Impfung schützt nicht vor allen HPV-Typen [2].

    Für junge Frauen bis 25 zahlt die Krankenkasse zusätzlich einmal jährlich einen Test auf Chlamydien [1]. Diese Infektion verläuft oft ohne Beschwerden.

    Termine bündeln

    Ab 30 lässt sich die jährliche Tastuntersuchung der Brust mit der gynäkologischen Untersuchung verbinden [1][3]. Ab 35 fallen Check-up (alle drei Jahre) und Hautkrebs-Screening (alle zwei Jahre) in manchen Jahren zusammen; fragen Sie bei der Terminbuchung, ob Ihre Praxis beides anbietet [1].

    Ab wann gibt es Mammographie-Screening und Tastuntersuchung der Brust?

    Ab 30 Jahren können Frauen jährlich Brust und Achselhöhlen ärztlich abtasten lassen, von 50 bis 75 Jahren werden sie alle zwei Jahre zum Mammographie-Screening eingeladen [3][4]. Bei der Tastuntersuchung zeigt die Ärztin oder der Arzt auch, wie Sie Ihre Brust selbst untersuchen können [1]. Allein senkt die Tastuntersuchung die Sterblichkeit an Brustkrebs nachweislich nicht; Fachleute empfehlen sie dennoch [3].

    Die Mammographie ist laut Krebsinformationsdienst die einzige Methode, für die belegt ist, dass sie Todesfälle durch Brustkrebs verringert [3]. Untersucht wird in zertifizierten Screening-Einheiten; eine Überweisung brauchen Sie nicht. Seit dem 1. Juli 2024 gilt die obere Altersgrenze von 75 statt 69 Jahren [4]. Wo Frauen zwischen 70 und 75 noch keine Einladung erhalten, können sie sich bei der zuständigen Zentralen Stelle selbst anmelden, sofern die letzte Screening-Mammographie mindestens 22 Monate zurückliegt [4].

    Für Frauen von 45 bis 49 Jahren hat der G-BA am 15. Oktober 2026 die Aufnahme ins Screening beschlossen. Wird der Beschluss nicht beanstandet, tritt er am 1. August 2027 in Kraft; ab dann ist eine Selbstanmeldung vorgesehen, persönliche Einladungen voraussichtlich ab Januar 2028 [5]. Bis dahin ist die Mammographie in diesem Alter ohne Beschwerden keine Kassenleistung [3][4].

    Die Mammographie hat auch Nachteile: Fehlalarme, Überdiagnosen und eine geringe Strahlenbelastung [3]. Ultraschall der Brust und Tomosynthese gehören nicht zum gesetzlichen Screening und werden meist als Selbstzahlerleistung (IGeL) angeboten [3]. Frauen mit erblich erhöhtem Risiko oder früherer Bestrahlung des Brustkorbs wird eine intensivierte Früherkennung in spezialisierten Zentren empfohlen, die in der Regel von der Kasse übernommen wird [3].

    Beschwerden nicht bis zur nächsten Vorsorge aufschieben

    Früherkennung richtet sich an Menschen ohne Beschwerden. Tasten Sie einen Knoten in der Brust, bemerken Sie Hautveränderungen, ungewöhnliche Blutungen oder Blut im Stuhl, lassen Sie das zeitnah ärztlich abklären, unabhängig davon, wann Ihre letzte Vorsorgeuntersuchung war [3][9].

    Was umfasst der Gesundheits-Check-up?

    Der Check-up ist eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung, die Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren einmal und ab 35 alle drei Jahre in Anspruch nehmen können [10]. Er umfasst ein Gespräch über Vorgeschichte und Beschwerden, eine körperliche Untersuchung, die Blutdruckmessung, die Erfassung von Herz-Kreislauf- und Krebsrisiken sowie die Überprüfung des Impfstatus [10].

    Ab 35 werden zusätzlich Blutzucker und Cholesterin bestimmt und der Urin untersucht. Zwischen 18 und 34 gibt es Laboruntersuchungen nur, wenn entsprechende Risikofaktoren vorliegen [10]. Ebenfalls ab 35 können Sie sich einmalig im Rahmen des Check-ups auf Hepatitis B und C testen lassen [10][13]. Welche Impfungen sollten Erwachsene prüfen lassen?

    Die Überprüfung des Impfschutzes gehört zum Check-up. Die STIKO empfiehlt Erwachsenen unter anderem [11]:

    • Tetanus und Diphtherie: Auffrischung alle 10 Jahre; die nächste fällige Impfung einmalig als Kombination mit Keuchhusten (Tdap).
    • Masern: eine Dosis MMR-Impfstoff für alle nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit.
    • Ab 60 Jahren zusätzlich Standardimpfungen gegen Influenza und COVID-19 (jährlich), Pneumokokken und Herpes zoster; die Impfung gegen RSV ist ebenfalls im Impfkalender für ältere Erwachsene vorgesehen. Die genauen Altersgrenzen stehen im aktuellen Impfkalender der STIKO.

    Welche Früherkennung gibt es für Haut und Darm?

    Ab 35 Jahren übernimmt die Krankenkasse alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening, ab 50 Jahren die Darmkrebs-Früherkennung [1][8][6]. Beide Angebote gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

    Hautkrebs-Screening

    Beim Hautkrebs-Screening wird die gesamte Haut untersucht, einschließlich Kopfhaut, Nägeln, Schleimhäuten und Genitalbereich [8]. Durchführen dürfen es Hautärztinnen und Hautärzte sowie andere Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Zusatzqualifikation, darunter auch Hausärztinnen und Hausärzte [8]. Bei einem auffälligen Befund folgt die Überweisung zur hautärztlichen Abklärung ohne Zusatzkosten [8]. Ganzkörperfotografie und sequenzielle digitale Dermatoskopie zahlt die Krankenkasse nicht [8]. Bei erhöhtem Risiko, etwa wenn ein Elternteil ein Melanom hatte, können häufigere Kontrollen sinnvoll sein; das besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt [8].

    Darmkrebs-Früherkennung

    Seit dem 1. April 2025 gelten für Frauen dieselben Regeln wie für Männer: Ab 50 haben Sie Anspruch auf zwei Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von zehn Jahren oder alternativ alle zwei Jahre auf einen Stuhltest [6][7]. Ist ein Stuhltest auffällig, besteht immer Anspruch auf eine Darmspiegelung zur Abklärung [6]. Wer nach zehn Jahren auf die zweite Darmspiegelung verzichtet, kann stattdessen Stuhltests nutzen [6].

    Die Krankenkasse lädt mit 50 Jahren ein und erneut mit 55, 60 und 65, sofern Sie nicht widersprechen [6]. Sie können die Untersuchungen aber auch ohne Einladung in den vorgesehenen Abständen wahrnehmen [6]. Zum Programm gehört außerdem ein einmaliges Beratungsgespräch [6].

    Häufige Fragen

    Nein. Die Darmkrebs-Früherkennung können Sie auch ohne Einladung in den vorgesehenen Abständen nutzen [6]. Gynäkologische Früherkennung, Check-up und Hautkrebs-Screening vereinbaren Sie ohnehin selbst. Für das Mammographie-Screening können Sie sich ohne Einladung über die zuständige Zentrale Stelle anmelden, wenn die letzte Screening-Mammographie mindestens 22 Monate zurückliegt [3][4].

    Private Versicherungen übernehmen meist ähnliche Leistungen, der Umfang hängt aber vom Tarif ab. Fragen Sie vorab bei Ihrer Versicherung nach [3][8].

    Ja. Die Impfung schützt vor den häufigsten und gefährlichsten HPV-Typen, aber nicht vor allen. Die Früherkennung bleibt deshalb auch für geimpfte Frauen wichtig [2].

    Ohne Beschwerden oder besonderes Risiko ist sie vor dem Inkrafttreten der neuen Altersgrenze keine Kassenleistung und muss selbst bezahlt werden [3][4]. Bei Beschwerden oder auffälligem Tastbefund übernimmt die Kasse die Abklärung [3].

    Quellen

    1. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Früherkennungsuntersuchungen im Überblick. (abgerufen 15.10.2026)
    2. Krebsinformationsdienst, DKFZ: Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung (aktualisiert 09.01.2024). (abgerufen 15.10.2026)
    3. Krebsinformationsdienst, DKFZ: Brustkrebs-Früherkennung (aktualisiert 08.04.2026). (abgerufen 15.10.2026)
    4. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Mammographie-Screening (Stand 31.07.2026). (abgerufen 15.10.2026)
    5. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Mammographie-Screening künftig auch für Frauen von 45 bis 49 Jahren. Pressemitteilung vom 15.10.2026. (abgerufen 15.10.2026)
    6. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Programm zur Früherkennung von Darmkrebs. (abgerufen 15.10.2026)
    7. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Darmkrebs-Früherkennung: Angleichung für Frauen und Männer ab 50. Meldung vom 01.04.2025. (abgerufen 15.10.2026)
    8. Krebsinformationsdienst, DKFZ: Hautkrebs-Screening und Hautkrebs-Früherkennung (aktualisiert 21.01.2025). (abgerufen 15.10.2026)
    9. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Hautkrebs-Screening und Check-up: G-BA berät über das aktuelle Früherkennungsangebot. Pressemitteilung vom 15.10.2026. (abgerufen 15.10.2026)
    10. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Gesundheitsuntersuchungen („Check-up“). (abgerufen 15.10.2026)
    11. Ständige Impfkommission (STIKO), Robert Koch-Institut: Impfkalender 2026. (abgerufen 15.10.2026)
    12. Robert Koch-Institut: Schutzimpfung gegen Humane Papillomviren (HPV) – Impfempfehlung (Stand 06.06.2025). (abgerufen 15.10.2026)
    13. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Früherkennung von Krankheiten (Stand 03.09.2026). (abgerufen 15.10.2026)

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