
Vorsorge & Impfungen
Keuchhusten-Impfung bei Erwachsenen: Wie oft und wann sie nötig ist
21. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Pap-Abstrich, HPV-Test, Mammographie, Check-up und Darmkrebs-Früherkennung: Welche Untersuchung ab welchem Alter fällig ist, wie oft die Krankenkasse zahlt und was sich zuletzt geändert hat.
Kurz gesagt
Gesetzlich versicherte Frauen haben je nach Alter Anspruch auf mehrere kostenlose Vorsorgeuntersuchungen: ab 20 die jährliche Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, ab 30 die Tastuntersuchung der Brust, ab 35 den Check-up und das Hautkrebs-Screening, ab 50 die Darmkrebs-Früherkennung und von 50 bis 75 das Mammographie-Screening [1]. Junge Frauen bis 25 können sich jährlich auf Chlamydien testen lassen [1]. Alle Angebote sind freiwillig; Beschwerden können Sie unabhängig davon jederzeit ärztlich abklären lassen [9].
Viele Erkrankungen verursachen anfangs keine Beschwerden. Früherkennungsuntersuchungen sollen Veränderungen finden, bevor sie Symptome machen, und bei manchen Krebsarten schon Vorstufen. Welche Untersuchung sinnvoll ist, hängt vor allem vom Alter ab, teilweise auch von persönlichen Risikofaktoren. Dieser Überblick zeigt, was die gesetzliche Krankenversicherung Frauen anbietet, in welchen Abständen, und was sich in den letzten Jahren geändert hat.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für Frauen eine Reihe regelmäßiger Früherkennungsuntersuchungen, deren Alter und Abstände der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegt [1]. Die Tabelle fasst Alter, Intervall und Kostenübernahme zusammen.

| Untersuchung | ab Alter | Intervall | Kasse zahlt? |
|---|---|---|---|
| Chlamydien-Screening (Urintest) | ab dem ersten Geschlechtsverkehr bis 25 | jährlich | Ja [1] |
| Gebärmutterhalskrebs: gynäkologische Untersuchung mit Pap-Abstrich | 20–34 | jährlich | Ja [1][2] |
| Gebärmutterhalskrebs: Ko-Test (HPV-Test + Pap-Abstrich) | ab 35, ohne obere Altersgrenze | alle 3 Jahre; gynäkologische Untersuchung weiterhin jährlich | Ja [1][2] |
| Tastuntersuchung der Brust und Achselhöhlen | ab 30 | jährlich | Ja [1][3] |
| Gesundheits-Check-up | 18–34 einmalig, ab 35 | ab 35 alle 3 Jahre | Ja [1][10] |
| Hepatitis-B- und -C-Test (im Check-up) | ab 35 | einmalig | Ja [1][10] |
| Hautkrebs-Screening | ab 35 | alle 2 Jahre | Ja [1][8] |
| Darmkrebs-Früherkennung | ab 50 | Stuhltest alle 2 Jahre oder 2 Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren | Ja [6][7] |
| Mammographie-Screening | 50–75 (45–49 voraussichtlich ab 1. August 2027) | alle 2 Jahre | Ja, für 45–49 erst ab Inkrafttreten [4][5] |
| Lungenkrebs-Früherkennung (Niedrigdosis-CT) | 50–75, nur langjährige aktive oder ehemalige Raucherinnen | jährlich | Ja [1][13] |
Die Regeln werden regelmäßig überprüft. Der G-BA berät derzeit zum Beispiel darüber, ob das Hautkrebs-Screening künftig risikobasiert oder in anderen Abständen angeboten wird und ob sich der Check-up stärker auf Herz-Kreislauf-Risiken konzentrieren soll; Ergebnisse soll es bis Ende 2027 geben [9]. Bis dahin gelten die Intervalle aus der Tabelle unverändert.
Die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs richtet sich nach dem Alter: Von 20 bis 34 Jahren wird jährlich ein Pap-Abstrich untersucht, ab 35 alle drei Jahre ein kombinierter Test aus HPV-Test und Pap-Abstrich [2]. Unabhängig davon haben alle Frauen ab 20 Anspruch auf eine jährliche gynäkologische Untersuchung, bei der die Ärztin oder der Arzt die inneren und äußeren Geschlechtsorgane untersucht und den Unterbauch abtastet [2]. Eine obere Altersgrenze gibt es nicht [2].
Gesetzlich versicherte Frauen zwischen 20 und 65 Jahren erhalten alle fünf Jahre ein Informationsschreiben ihrer Krankenkasse zu diesem Programm. Es ist keine Terminvereinbarung, und die Teilnahme bleibt freiwillig [2].
Was bedeutet ein auffälliges Ergebnis?
Ein auffälliger Befund bedeutet nicht automatisch Krebs; viele Zellveränderungen bilden sich von selbst zurück [2]. Je nach Kombination der Ergebnisse geht es unterschiedlich weiter [2]:
HPV-Impfung und Chlamydien-Test
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die HPV-Impfung für alle Kinder von 9 bis 14 Jahren; versäumte Impfungen sollen bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden [12]. Auch geimpfte Frauen sollten weiter zur Früherkennung gehen, denn die Impfung schützt nicht vor allen HPV-Typen [2].
Für junge Frauen bis 25 zahlt die Krankenkasse zusätzlich einmal jährlich einen Test auf Chlamydien [1]. Diese Infektion verläuft oft ohne Beschwerden.
Termine bündeln
Ab 30 lässt sich die jährliche Tastuntersuchung der Brust mit der gynäkologischen Untersuchung verbinden [1][3]. Ab 35 fallen Check-up (alle drei Jahre) und Hautkrebs-Screening (alle zwei Jahre) in manchen Jahren zusammen; fragen Sie bei der Terminbuchung, ob Ihre Praxis beides anbietet [1].
Ab 30 Jahren können Frauen jährlich Brust und Achselhöhlen ärztlich abtasten lassen, von 50 bis 75 Jahren werden sie alle zwei Jahre zum Mammographie-Screening eingeladen [3][4]. Bei der Tastuntersuchung zeigt die Ärztin oder der Arzt auch, wie Sie Ihre Brust selbst untersuchen können [1]. Allein senkt die Tastuntersuchung die Sterblichkeit an Brustkrebs nachweislich nicht; Fachleute empfehlen sie dennoch [3].
Die Mammographie ist laut Krebsinformationsdienst die einzige Methode, für die belegt ist, dass sie Todesfälle durch Brustkrebs verringert [3]. Untersucht wird in zertifizierten Screening-Einheiten; eine Überweisung brauchen Sie nicht. Seit dem 1. Juli 2024 gilt die obere Altersgrenze von 75 statt 69 Jahren [4]. Wo Frauen zwischen 70 und 75 noch keine Einladung erhalten, können sie sich bei der zuständigen Zentralen Stelle selbst anmelden, sofern die letzte Screening-Mammographie mindestens 22 Monate zurückliegt [4].
Für Frauen von 45 bis 49 Jahren hat der G-BA am 15. Oktober 2026 die Aufnahme ins Screening beschlossen. Wird der Beschluss nicht beanstandet, tritt er am 1. August 2027 in Kraft; ab dann ist eine Selbstanmeldung vorgesehen, persönliche Einladungen voraussichtlich ab Januar 2028 [5]. Bis dahin ist die Mammographie in diesem Alter ohne Beschwerden keine Kassenleistung [3][4].
Die Mammographie hat auch Nachteile: Fehlalarme, Überdiagnosen und eine geringe Strahlenbelastung [3]. Ultraschall der Brust und Tomosynthese gehören nicht zum gesetzlichen Screening und werden meist als Selbstzahlerleistung (IGeL) angeboten [3]. Frauen mit erblich erhöhtem Risiko oder früherer Bestrahlung des Brustkorbs wird eine intensivierte Früherkennung in spezialisierten Zentren empfohlen, die in der Regel von der Kasse übernommen wird [3].
Beschwerden nicht bis zur nächsten Vorsorge aufschieben
Früherkennung richtet sich an Menschen ohne Beschwerden. Tasten Sie einen Knoten in der Brust, bemerken Sie Hautveränderungen, ungewöhnliche Blutungen oder Blut im Stuhl, lassen Sie das zeitnah ärztlich abklären, unabhängig davon, wann Ihre letzte Vorsorgeuntersuchung war [3][9].
Der Check-up ist eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung, die Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren einmal und ab 35 alle drei Jahre in Anspruch nehmen können [10]. Er umfasst ein Gespräch über Vorgeschichte und Beschwerden, eine körperliche Untersuchung, die Blutdruckmessung, die Erfassung von Herz-Kreislauf- und Krebsrisiken sowie die Überprüfung des Impfstatus [10].
Ab 35 werden zusätzlich Blutzucker und Cholesterin bestimmt und der Urin untersucht. Zwischen 18 und 34 gibt es Laboruntersuchungen nur, wenn entsprechende Risikofaktoren vorliegen [10]. Ebenfalls ab 35 können Sie sich einmalig im Rahmen des Check-ups auf Hepatitis B und C testen lassen [10][13]. Welche Impfungen sollten Erwachsene prüfen lassen?
Die Überprüfung des Impfschutzes gehört zum Check-up. Die STIKO empfiehlt Erwachsenen unter anderem [11]:
Ab 35 Jahren übernimmt die Krankenkasse alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening, ab 50 Jahren die Darmkrebs-Früherkennung [1][8][6]. Beide Angebote gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.
Hautkrebs-Screening
Beim Hautkrebs-Screening wird die gesamte Haut untersucht, einschließlich Kopfhaut, Nägeln, Schleimhäuten und Genitalbereich [8]. Durchführen dürfen es Hautärztinnen und Hautärzte sowie andere Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Zusatzqualifikation, darunter auch Hausärztinnen und Hausärzte [8]. Bei einem auffälligen Befund folgt die Überweisung zur hautärztlichen Abklärung ohne Zusatzkosten [8]. Ganzkörperfotografie und sequenzielle digitale Dermatoskopie zahlt die Krankenkasse nicht [8]. Bei erhöhtem Risiko, etwa wenn ein Elternteil ein Melanom hatte, können häufigere Kontrollen sinnvoll sein; das besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt [8].
Darmkrebs-Früherkennung
Seit dem 1. April 2025 gelten für Frauen dieselben Regeln wie für Männer: Ab 50 haben Sie Anspruch auf zwei Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von zehn Jahren oder alternativ alle zwei Jahre auf einen Stuhltest [6][7]. Ist ein Stuhltest auffällig, besteht immer Anspruch auf eine Darmspiegelung zur Abklärung [6]. Wer nach zehn Jahren auf die zweite Darmspiegelung verzichtet, kann stattdessen Stuhltests nutzen [6].
Die Krankenkasse lädt mit 50 Jahren ein und erneut mit 55, 60 und 65, sofern Sie nicht widersprechen [6]. Sie können die Untersuchungen aber auch ohne Einladung in den vorgesehenen Abständen wahrnehmen [6]. Zum Programm gehört außerdem ein einmaliges Beratungsgespräch [6].
Quellen

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